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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Montage-, Installations-, Spleiß-, Mess- und Dokumentationsleistungen von Energy Fiber in Deutschland

Stand: Juni 2026

Inhalt 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Leistungen 4. Mitwirkung 5. Preise und Zahlung 6. Termine 7. Abnahme 8. Mängelrechte 9. Haftung 10. Widerruf 11. Schlussbestimmungen
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Diese Bedingungen gelten ergänzend zu dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Glasfaserinstallationen, FTTH-/FTTB-Hausanschlüsse, Kabelverlegung, Montage von Muffen, Verteilern und Rack-Systemen, Spleißarbeiten, Messungen sowie technische Dokumentation zwischen Energy Fiber, nachfolgend „Auftragnehmer“, und seinen Kunden.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur eine dieser Kundengruppen betreffen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über diese Website sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten auf Wunsch des Kunden zustande. Angaben zum Leistungsumfang, zu Mengen, Preisen und Terminen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot.

Technische Änderungen bleiben zulässig, soweit sie zur fachgerechten Ausführung erforderlich und für den Kunden zumutbar sind, ohne den vereinbarten Vertragszweck zu beeinträchtigen.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und auf Grundlage der bei Vertragsschluss bekannten örtlichen Verhältnisse aus. Nicht ausdrücklich angebotene Zusatzarbeiten, insbesondere die Beseitigung verdeckter Hindernisse, zusätzliche Leitungswege oder Leistungen anderer Gewerke, werden nur nach Abstimmung ausgeführt und gesondert berechnet.

Messprotokolle, Beschriftungen und Fotodokumentationen werden erstellt, soweit dies vereinbart oder nach Art des Auftrags geschuldet ist.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig freien und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen, erforderliche Genehmigungen, verfügbare Bestandspläne sowie Strom und übliche Anschlussmöglichkeiten bereit. Er weist auf bekannte Leitungen, Schadstoffe, Sicherheitsvorgaben und sonstige Gefahren hin.

Mehrkosten oder Verzögerungen, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben beziehungsweise Mitwirkung entstehen, können nach vorheriger Information zusätzlich berechnet werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nichts anderes eindeutig ausgewiesen ist. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen können entsprechend dem nachgewiesenen Leistungsstand verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig oder individuell vereinbart ist.

6. Ausführungsfristen und Behinderungen

Verbindliche Termine müssen ausdrücklich als solche bestätigt sein. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterung, behördliche Maßnahmen, Lieferengpässe, nicht zugängliche Arbeitsbereiche oder fehlende Vorleistungen verlängern die Ausführungsfrist angemessen, sofern der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erkennbare wesentliche Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen ab.

7. Abnahme und Gefahrübergang

Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, ist der Kunde nach vertragsgemäßer Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Vorbehalte wegen bekannter Mängel sollen im Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

8. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah und nachvollziehbar anzeigen und dem Auftragnehmer eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben.

Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die insbesondere durch unsachgemäße Eingriffe Dritter, ungeeignete kundenseitige Komponenten, nachträgliche Veränderungen oder eine Nutzung entgegen technischen Vorgaben verursacht wurden, soweit der Auftragnehmer diese Umstände nicht zu vertreten hat.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Eine erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden in diesem Fall gesondert zur Verfügung gestellt.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, kann bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht kann bei vollständig erbrachter Dienstleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.

11. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen

Energy Fiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Vertragspartner: Die vollständige Anbieteridentität, Geschäftsanschrift und gegebenenfalls Register- sowie Steuerangaben ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Kontakt: +49 178 4703090 oder info@energy-fiber.de.

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Professionelle Glasfaserinstallation, FTTH-Anschluss, Rack-Kabinette, Spleißtechnik und strukturierte Glasfaser-Infrastruktur in Deutschland.

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